Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen |
Telefon: | 067012010 |
Fax: | 067012019000 |
E-Mail: | info@vg-sg.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein |
Telefon: | 06703302243 |
Fax: | 0670330214 |
E-Mail: | info@vg-woellstein.org |
Anschrift: | Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim |
Telefon: | 0670492936 |
Fax: | 0670492945 |
E-Mail: | rathaus@vg-ls.de |
Anschrift: | Viktoriastraße 13, 55545 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718000 |
Fax: | 0671800345 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-kreuznach.de |
Anschrift: | Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06708610213 |
Fax: | 06708610600 |
E-Mail: | bauen@vgvkh.de |
Anschrift: | Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718031603 |
Fax: | 06718031669 |
E-Mail: | bauamt@kreis-badkreuznach.de |
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Sprendlingen in Rheinhessen ist zwischen Mainz und Bad Kreuznach gelegen. Seine urkundliche Ersterwähnung fand der Ort im Jahre 767. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Wißberghalle, das...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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