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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz

Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz

(4.5 Sterne, 4 Bewertungen)
Telefon:061311410
Fax:061311415000
E-Mail:poststelle.lsg@sozg.jm.rlp.de
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sozialgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Sozialgericht Mainz: Informationen zu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sozialgericht

Als erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit kümmert sich das Sozialgericht (SG) um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Zuständigkeiten der Sozialgerichte

Sozialgerichte sind allgemein für Angelegenheiten zuständig, die im Sozialgerichtsgesetz festgeschrieben sind. Dies sind u. a. Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe sowie des sozialen Entschädigungsrechts.

Verhandelte Sozialversicherungsangelegenheiten

Vor dem Sozialgericht werden Rechtsstreitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten verhandelt. Das Sozialgericht entscheidet insofern über Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung.

Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) dient der Regelung von Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. U. a. beinhaltet das SGG Angaben zu sozialgerichtlichen Instanzen und Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und dem Bundessozialgericht.

Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgerichte bilden allgemein die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, wohingegen die Landessozialgerichte als Berufungs- und Beschwerdeinstanz tätig werden. Das Bundessozialgericht in Kassel fungiert als Revisionsgericht.