Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kelberger Straße 26, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651800931 |
Fax: | 02651800920 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vordereifel.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | info@kvmyk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dauner Straße 22, 53539 Kelberg |
Telefon: | 026928720 |
Fax: | 0269287239 |
E-Mail: | rathaus@vgv-kelberg.de |
Anschrift: | Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch |
Telefon: | 0265399960 |
Fax: | 026539996919 |
E-Mail: | info@vg.kaisersesch.de |
Anschrift: | Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305302 |
Fax: | 02691305198 |
E-Mail: | vgadenau@adenau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Telefon: | 026764090 |
Fax: | 02676409500 |
E-Mail: | info@ulmen.de |
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651883306 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
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Münk in der Eifel wurde 1347 erstmals urkundlich erwähnt. Seine Lage in der Vulkaneifel und die Hubertus-Kapelle aus dem 18. Jahrhundert machen Münk zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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