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Anschrift: | Brühlstraße 2, 55469 Simmern |
Telefon: | 067618370 |
Fax: | 06761837100 |
E-Mail: | info@sim-rhb.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern |
Telefon: | 06761820 |
Fax: | 0676182111 |
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 5, 55481 Kirchberg/Hunsrück |
Telefon: | 06763910601 |
Fax: | 06763910699 |
E-Mail: | o.mezler@kirchberg-hunsrueck.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun |
Telefon: | 0676240325 |
Fax: | 0676240340 |
E-Mail: | info@kastellaun.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn |
Telefon: | 06752135120 |
Fax: | 06752135255 |
E-Mail: | verwaltung@kirner-land.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim |
Telefon: | 06751810 |
Fax: | 06751811050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 5, 65391 Lorch |
Telefon: | 067261812 |
Fax: | 067261844 |
E-Mail: | info@lorch-rhein.de |
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Holzbach am Simmerbach liegt im Hunsrück und gehört der Verbandsgemeinde Simmern an. Bereits 1346 erfolgte die erste urkundliche Erwähnung des Ortes. Bekannt ist Holzbach vor allem durch den Obstschnaps...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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