Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 5, 55481 Kirchberg/Hunsrück |
Telefon: | 06763910601 |
Fax: | 06763910699 |
E-Mail: | o.mezler@kirchberg-hunsrueck.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern |
Telefon: | 06761820 |
Fax: | 0676182111 |
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach |
Telefon: | 06541708257 |
Fax: | 06541708248 |
E-Mail: | rathaus@vgtt.de |
Anschrift: | Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues |
Telefon: | 0653154120 |
Fax: | 0653154107 |
E-Mail: | info@bernkastel-kues.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach |
Telefon: | 0653371201 |
Fax: | 0653371166 |
E-Mail: | info@morbach.de |
Anschrift: | Corray 1, 56856 Zell |
Telefon: | 065427010 |
Fax: | 0654270159 |
E-Mail: | vgzell@vg-zell.de |
Anschrift: | Brühlstraße 16, 55756 Herrstein |
Telefon: | 06785790 |
Fax: | 067857980 |
E-Mail: | info@vg-hr.de |
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Wahlenau im Hunsrück gehört der Verbandsgemeinde Kirchberg an. Die evangelische Kirche von 1961 kann besichtigt werden.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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