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Anschrift: | Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen |
Telefon: | 0648691790 |
Fax: | 064869179199 |
E-Mail: | post@vg-aar-einrich.de |
Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez |
Telefon: | 064325010 |
Fax: | 06432501242 |
E-Mail: | verwaltung@vgdiez.de |
Anschrift: | Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod |
Telefon: | 061207910 |
Fax: | 061207955 |
E-Mail: | sylvia.christ@heidenrod.de |
Anschrift: | Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen |
Telefon: | 06120270 |
Fax: | 061202744 |
E-Mail: | info@aarbergen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten |
Telefon: | 0677280233 |
Fax: | 0677280226 |
E-Mail: | post@vg-nastaetten.de |
Anschrift: | Gartenstr. 1, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 06431296327 |
E-Mail: | info@limburg-weilburg.de |
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Bremberg im Rhein-Lahn-Kreis besitzt überregional große Bedeutung durch die Klosterruine Brunnenburg. Schon 1156 fand Bremberg erstmals in einer Urkunde Erwähnung. Die Gemeinde ist oberhalb des linken...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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