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Sozialämter im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Sozialamt
19.33 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim
Telefon:062399390
Fax:06239939258
E-Mail:info@bobenheim-roxheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-17 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Rhein-Pfalz-Kreis

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
2.11 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236691139
Fax:06236691170
E-Mail:gemeinde@limburgerhof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(7)
Sozialamt
2.46 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt
Telefon:0623544320
Fax:0623544195
E-Mail:stadtverwaltung@schifferstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(7)
Sozialamt
4.4 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt
Telefon:06234946468
Fax:06234946490
E-Mail:info@mutterstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr Mi 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(3)
Sozialamt
5.05 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee
Telefon:0623641820
Fax:06236418299
E-Mail:info@vg-rheinauen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Mo-Do 14 - 16 Uhr
(5)
Sozialamt
5.53 km von Rhein-Pfalz-Kreis
Anschrift:Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
Telefon:06231401126
Fax:06231401115
E-Mail:info@vgds.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 8-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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