Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 063929150 |
Fax: | 06392915160 |
E-Mail: | poststelle@hauenstein.rlp.de |
Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
Fax: | 06331809108 |
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 063463010 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196200 |
Fax: | 0639191960200 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 06343701215 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | stadt.bad-bergzabern@vgbza.de |
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341940315 |
Fax: | 06341940500 |
E-Mail: | info@suedliche-weinstrasse.de |
Anschrift: | An 44 Nr.31, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 063411430 |
Fax: | 0634114370 |
E-Mail: | info@landau-land.de |
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Dimbach liegt südlich von Lug im Wasgau. Schon 1274 wurde Dimbach erstmals urkundlich erwähnt, nämlich als Liegenschaft der Burg Lindelbrunn. Seine Lage in der Pfalz macht Dimbach zu einem beliebten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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