Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßberg 6, 54439 Saarburg |
Telefon: | 0658181259 |
Fax: | 0658181358 |
E-Mail: | buergertelefon@saarburg-kell.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715107 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen |
Telefon: | 06876709212 |
Fax: | 0687670918 |
E-Mail: | gemeinde@weiskirchen.de |
Anschrift: | Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See |
Telefon: | 068726090 |
Fax: | 06872609180 |
E-Mail: | gemeinde@losheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 66687 Wadern |
Telefon: | 068715070 |
Fax: | 06871507130 |
E-Mail: | stadt@wadern.de |
Anschrift: | Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil |
Telefon: | 06503809101 |
Fax: | 06503809200 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@hermeskeil.de |
Anschrift: | Triererstr. 5, 66620 Nonnweiler |
Telefon: | 068736600 |
Fax: | 0687366094 |
E-Mail: | rathaus@nonnweiler.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Mandern an der Ruwer befindet sich in der Nähe von Kell am See im Landkreis Trier-Saarburg. Der Turm der Kapelle des Klosters St. Matthias an der heutigen Pfarrkirche prägt das Ortsbild sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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