Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil |
Telefon: | 06503809179 |
Fax: | 06503809182 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@hermeskeil.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715306 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Triererstr. 5, 66620 Nonnweiler |
Telefon: | 0687366046 |
Fax: | 0687366094 |
E-Mail: | rathaus@nonnweiler.de |
Anschrift: | Saarstraße 7, 54424 Thalfang |
Telefon: | 0650491400 |
Fax: | 065049140144 |
E-Mail: | info@rathaus-thalfang.de |
Anschrift: | Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 0678215600 |
Fax: | 067821555600 |
E-Mail: | info@landkreis-birkenfeld.de |
Anschrift: | Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 067829900 |
Fax: | 06782990179 |
E-Mail: | info@vgv-birkenfeld.de |
Anschrift: | An der Burg, 66625 Nohfelden |
Telefon: | 06852885216 |
Fax: | 06852885125 |
E-Mail: | info@nohfelden.de |
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Züsch im Landkreis Trier-Saarburg ist Teil der Verbandsgemeinde Hermeskeil und liegt im Hunsrück. Große Bekanntheit besitzt Züsch durch eine der ältesten evangelischen Kirchbauten im Landkreis. In...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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