Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Saynbach 5-7, 56242 Selters |
Telefon: | 0262676438 |
Fax: | 0262676420 |
E-Mail: | info@selters-ww.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602124471 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Poststraße 5, 56269 Dierdorf |
Telefon: | 0268929135 |
Fax: | 02689291735 |
E-Mail: | boglarka.strutz@vg-dierdorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 13, 56305 Puderbach |
Telefon: | 026848580 |
Fax: | 02684858199 |
E-Mail: | rathaus@puderbach.de |
Anschrift: | Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach |
Telefon: | 0262386231 |
Fax: | 0262386101 |
E-Mail: | info@ransbach-baumbach.de |
Anschrift: | Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 02681812622 |
Fax: | 02681812999 |
E-Mail: | post@kreis-ak.de |
Anschrift: | Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 0268185317 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
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1344 hatte Maroth seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde im Westerwald liegt nur etwa 6 km von Herschbach entfernt. Das Vereinsleben ist für Maroth von großer Bedeutung.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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