Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schillerstr. 2-4, 66482 Zweibrücken |
Telefon: | 06332871407 |
Fax: | 06332871408 |
E-Mail: | schule-sport@zweibruecken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Forum 1, 66424 Homburg |
Telefon: | 068411040 |
Fax: | 06841104555 |
E-Mail: | info@saarpfalz-kreis.de |
Anschrift: | Fröhnstr. 8, 66933 Pirmasens |
Telefon: | 063318400 |
Fax: | 06331842540 |
E-Mail: | info@pirmasens.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen |
Telefon: | 06821202406 |
Fax: | 0682121530 |
E-Mail: | kreisstadt@neunkirchen.de |
Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Markt 12, 66386 St. Ingbert |
Telefon: | 06894130 |
Fax: | 0689413213 |
E-Mail: | vereine@st-ingbert.de |
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Zweibrücken liegt an der Grenze zum Saarland und ist berühmt für den größten Rosengarten Europas, der als Wahrzeichen von Zweibrücken auf über 50.000 qkm eine einzigartige Vielzahl verschiedenster...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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