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Sozialämter in Kirchhain (Neunkirchen) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(67)
Kreissozialamt
201.11 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Martin-Luther-Str. 2, 66564 Ottweiler
Telefon:068249060
Fax:068249061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kirchhain (Neunkirchen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
0.27 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Am Markt 1, 35274 Kirchhain
Telefon:06422808101
Fax:06422808107
E-Mail:magistrat@kirchhain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt
2.68 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Am Markt 1, 35287 Amöneburg
Telefon:06422929518
Fax:06422929522
E-Mail:stadtverwaltung@amoeneburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 15-18:30 Uhr
(5)
Sozialamt
7.1 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf
Telefon:064287070
Fax:06428707400
E-Mail:magistrat@stadtallendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-12.00 & 14.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.16 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Schloßstr. 1, 35282 Rauschenberg
Telefon:0642592390
Fax:06425923966
E-Mail:magistrat@rauschenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Mi geschlossen
(2)
Sozialamt
9.75 km von Kirchhain (Neunkirchen)
Anschrift:Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe
Telefon:0642198500
Fax:06421985028
E-Mail:gemeinde@coelbe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr, Mi 14-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
Di geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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