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Polizei Saarland (Seite 10)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Leinenhof, 54338 Schweich
Telefon:0650291650
Fax:06502916550
Anschrift:Bahnhofstraße 16, 55606 Kirn
Telefon:067521560
Fax:0675215655
E-Mail:pikirn@polizei.rlp.de
Anschrift:Schulstraße 13, 54470 Bernkastel
Telefon:0653196180
Fax:06531989390
Anschrift:Im Viertheil 22, 54470 Bernkastel-Kues
Telefon:0653195270
Fax:06531952750
Anschrift:Köveniger Straße 65, 56841 Traben-Trarbach
Telefon:065416270
Fax:065413627
Anschrift:Gebäude 519, 55483 Hahn Flughafen
Telefon:065439810
Fax:06543981100
Anschrift:Zur Polizeischule, 54516 Wittlich
Telefon:0657191520
Fax:065719152550
Anschrift:Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
Telefon:0657195000
Fax:065719500250
Anschrift:Schloßstraße 28, 54516 Wittlich
Telefon:065719260
Fax:06571926150
Anschrift:Winzerstraße 26, 56856 Zell
Telefon:0654298670
Fax:06542986750
91 - 100 von 100
Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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