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Hochbauämter in Schmelz - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
0.86 km von Schmelz
Anschrift:Rathausplatz 1, 66839 Schmelz
Telefon:06887301114
Fax:068877834
E-Mail:gemeinde@schmelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Mi 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(4)
Kreisbauamt - Hochbauamt
15.19 km von Schmelz
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Strasse 8, 66740 Saarlouis
Telefon:06831444401
Fax:06831444399
E-Mail:info@kreis-saarlouis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-15:30 Uhr und Mi 13:30-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schmelz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Bauamt
5.82 km von Schmelz
Anschrift:Am Markt 1, 66822 Lebach
Telefon:0688159272
Fax:0688159211
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.89 km von Schmelz
Anschrift:Rathausplatz 1, 66809 Nalbach
Telefon:068389002160
Fax:068389002700
E-Mail:info@nalbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt - Hochbauamt
9.3 km von Schmelz
Anschrift:Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn
Telefon:06881969252
Fax:06881969222
E-Mail:gemeinde@eppelborn.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(2)
Bauamt
9.85 km von Schmelz
Anschrift:Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen
Telefon:068389007140
Fax:068389007112
E-Mail:bauamt@saarwellingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-13 Uhr
(4)
Bauamt
10.66 km von Schmelz
Anschrift:Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See
Telefon:06872609148
Fax:06872609180
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Schmelz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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