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Anschrift: | Am Markt 3, 39619 Arendsee |
Telefon: | 03938497643 |
Fax: | 03938497666 |
E-Mail: | info@stadt-arendsee.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840504 |
Fax: | 03901840208 |
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen |
Telefon: | 03938698264 |
Fax: | 03938698290 |
E-Mail: | info@vgem-seehausen.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg |
Telefon: | 03937492763 |
Fax: | 03937492850 |
E-Mail: | stadt@osterburg.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 19322 Wittenberge |
Telefon: | 03877951185 |
Fax: | 03877951123 |
E-Mail: | stadt@wittenberge.de |
Anschrift: | Springstraße 14, 29471 Gartow |
Telefon: | 058468225 |
Fax: | 058468255 |
Anschrift: | Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 03908997650 |
Fax: | 0390892137 |
E-Mail: | kontakt@stadt-bismark.de |
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Schon 1271 wurde Neulingen erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ortsteil von Arendsee liegt unweit östlich des bekannten Arendsees. Die historischen Vierseithöfe und die mittelalterliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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