Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Magdeburger Straße 40, 39326 Rogätz |
Telefon: | 03920827468 |
Fax: | 03920827432 |
E-Mail: | poststelle@elbe-heide.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte |
Telefon: | 03935931717 |
Fax: | 03935931714 |
E-Mail: | h.gebert@tangerhuette.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt |
Telefon: | 03920164745 |
Fax: | 03920164845 |
E-Mail: | ordnung@stadtwolmirstedt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219493200 |
Fax: | 039219499532 |
E-Mail: | fb-ordnung@lkjl.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 15, 39317 Elbe-Parey |
Telefon: | 03934993444 |
Fax: | 03934993424 |
E-Mail: | poststelle@elbe-parey.de |
Anschrift: | Brunnenstr. 7/8, 39291 Möser |
Telefon: | 03922290835 |
Fax: | 03922290890 |
E-Mail: | info@gemeinde-moeser.de |
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Burgstall im Landkreis Börde liegt in der östlichen Colbitz-Letzlinger Heide. Das Wappen von Burgstall zeigt eine rote Zinnmauer, einen Zinnenturm sowie ein Posthorn.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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