Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472403650 |
Fax: | 0390472403670 |
E-Mail: | strassenverkehr@boerdekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Langekampstraße 36, 44652 Herne |
Telefon: | 02323162467 |
Fax: | 02323162454 |
E-Mail: | tiefbauamt@herne.de |
Anschrift: | Südwall 2-4, 44137 Dortmund |
Telefon: | 02315026555 |
Fax: | 02315026428 |
E-Mail: | fuehrerscheinstelle@stadtdo.de |
Anschrift: | Bulksmühle 17, 44777 Bochum |
Telefon: | 0115 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@bochum.de |
Anschrift: | Hattinger Str. 2 a, 58332 Schwelm |
Telefon: | 023364441141 |
Fax: | 023364441177 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goldbergstraße 12, 45879 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091694085 |
Fax: | 02091694820 |
E-Mail: | referat.verkehr@gelsenkirchen.de |
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Die Gemeinde Westheide befindet sich im Landkreis Börde. Sie trägt ihren Name durch die Lage in der westlichen Colbitz-Letzlinger Heide. Der Ort gliedert sich in Born, Hillersleben und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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