Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 21, 06682 Teuchern |
Telefon: | 03444352147 |
Fax: | 03444352118 |
E-Mail: | l.weidner@stadt-teuchern.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445732101 |
Fax: | 03445732102 |
E-Mail: | bauamt@blk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Platz des Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen |
Telefon: | 03444142133 |
Fax: | 03444142126 |
E-Mail: | info@stadt-hohenmoelsen.de |
Anschrift: | Altmarkt 16, 06712 Zeitz |
Telefon: | 0344183416 |
Fax: | 0344183374 |
E-Mail: | hochbau@stadt-zeitz.de |
Anschrift: | Zeitzer Straße 15, 06722 Droyßig |
Telefon: | 03442541430 |
Fax: | 03442527187 |
E-Mail: | info@vgem-dzf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue |
Telefon: | 03441226180 |
Fax: | 03441226280 |
E-Mail: | bauwesen@gemeinde-elsteraue.de |
Anschrift: | Leopold-Kell-Straße 14, 06667 Weißenfels |
Telefon: | 03443370570 |
Fax: | 03443370465 |
E-Mail: | bauordnung@weissenfels.de |
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Deuben wurde 1017 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ortsteil von Teuchern befindet sich zwischen den Städten Weißenfels und Zeitz. Das Bergbaumuseum im früheren Schulgebäude sollte im Rahmen eines...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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