Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld |
Telefon: | 03442241411 |
Fax: | 03442241415 |
E-Mail: | info@vgem-wethautal.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445731721 |
Fax: | 03445731722 |
E-Mail: | rechtsamt@blk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 21, 06682 Teuchern |
Telefon: | 03444352114 |
Fax: | 03444352118 |
E-Mail: | b.erben@stadt-teuchern.de |
Anschrift: | Zeitzer Straße 15, 06722 Droyßig |
Telefon: | 03442541443 |
Fax: | 03442527187 |
E-Mail: | ordnungsamt@vgem-dzf.de |
Anschrift: | Claußstraße 3, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170115 |
Fax: | 03669170713 |
E-Mail: | ordnung@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Markt 27, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669173469 |
Fax: | 03669173545 |
E-Mail: | kontakt@rathaus-eisenberg.de |
Anschrift: | Saalstraße 5, 06667 Weißenfels |
Telefon: | 03443370362 |
Fax: | 03443370386 |
E-Mail: | ordnungsamt@weissenfels.de |
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Schon 1237 wurde der Ortsteil von Mertendorf erstmals schriftlich dokumentiert. Löbitz ist unweit südöstlich von Naumburg gelegen. Der Ort ist von einer reizvollen Landschaft umgeben, welche zu langen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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