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Landgerichte in Friedrichsbrunn - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Landgericht Berlin
186.51 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Littenstraße 12-17, 10179 Berlin
Telefon:03090230
Fax:03090232223
E-Mail:verwaltung@lg.berlin.de
(1)
Landgericht Schweinfurt
191.58 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:097215420
Fax:09721542290
E-Mail:poststelle@lg-sw.bayern.de
(4)
Landgericht Bayreuth
197.93 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
Telefon:09215040
Fax:0921504139
E-Mail:poststelle@lg-bt.bayern.de
(3)
Landgericht Bamberg
199.95 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Telefon:09518330
Fax:09518331650
E-Mail:poststelle@lg-ba.bayern.de
(7)
Landgericht Dresden
201.36 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Lothringer Str. 1, 01069 Dresden
Telefon:03514460
Fax:03514464070
E-Mail:verwaltung-lgdd@lgdd.justiz.sachsen.de
(5)
Landgericht Gießen
204.85 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Ostanlage 15, 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419341441
E-Mail:verwaltung@lg-giessen.justiz.hessen.de
(5)
Landgericht Arnsberg
207.73 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg
Telefon:02931861
Fax:0293186210
E-Mail:poststelle@lg-arnsberg.nrw.de
(5)
Landgericht
214.55 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
Telefon:05413150
Fax:05413156138
E-Mail:lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr
(3)
Landgericht
215.85 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Domsheide 16, 28195 Bremen
Telefon:042136110240
Fax:04213614964851
E-Mail:office@landgericht.bremen.de
(2)
Landgericht
217.13 km von Friedrichsbrunn
Anschrift:Demmlerplatz 14, 19053 Schwerin
Telefon:038574150
Fax:03857415183
E-Mail:verwaltung@lg-schwerin.mv-justiz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr, Di 9:00-17:30 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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