Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karl–Liebknecht–Str. 10, 39319 Jerichow |
Telefon: | 03934392716 |
Fax: | 03934392730 |
E-Mail: | post@stadt-jerichow.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219493200 |
Fax: | 039219499532 |
E-Mail: | fb-ordnung@lkjl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876204 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 15, 39317 Elbe-Parey |
Telefon: | 03934993444 |
Fax: | 03934993424 |
E-Mail: | poststelle@elbe-parey.de |
Anschrift: | Lindenstr. 12, 39590 Tangermünde |
Telefon: | 03932293266 |
Fax: | 0393222573 |
E-Mail: | bertkau@tangermuende.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 12 , 39524 Schönhausen (Elbe) |
Telefon: | 03932384016 |
Fax: | 03932384030 |
E-Mail: | amt@elbe-havel-land.de |
Anschrift: | Friedensstraße 86, 14715 Milower Land |
Telefon: | 03386270917 |
Fax: | 03386270930 |
E-Mail: | gemeinde@milowerland.de |
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Redekin besitzt durch seine historische Gutsanlage regionale Bekanntheit. Der Ortsteil von Jerichow hatte 1144 ihre urkundliche Ersterwähnung. Die Backsteinkirche von um 1200 erfreut sich großer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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