Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hüttenhof 1, 06536 Südharz |
Telefon: | 03465138960 |
Fax: | 03465138980 |
E-Mail: | info@rossla.de |
Anschrift: | Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 034645354101 |
Fax: | 034645354190 |
E-Mail: | ordnungsamt@lkmsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 7a, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 03464565254 |
Fax: | 03464565208 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@stadt.sangerhausen.de |
Anschrift: | Lange Str. 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) |
Telefon: | 034651383420 |
Fax: | 03465138322 |
E-Mail: | info@vwg-goldene-aue.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 06493 Harzgerode |
Telefon: | 0394847476306 |
Fax: | 0394847476111 |
E-Mail: | info@harzgerode.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172013 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Markt 14, 06556 Artern |
Telefon: | 03466325521 |
Fax: | 03466325550 |
E-Mail: | info@artern.de |
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Im Jahre 1349 fand Hainrode erstmals urkundliche Erwähnung. Der Ortsteil von Südharz ist durch seine Lage am Karstwanderweg ein beliebter Ausflugsort. Der Altertumswissenschaftler Friedrich August Wolf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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