Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Domplatz 9, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461401430 |
Fax: | 03461401449 |
E-Mail: | bauaufsicht@saalekreis.de |
Anschrift: | Köthener Straße 2, 06188 Landsberg |
Telefon: | 03460224919 |
Fax: | 03460224952 |
E-Mail: | info@stadt-landsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neustädter Passage 18, 06122 Halle |
Telefon: | 03452216301 |
Fax: | 03452214893 |
E-Mail: | bauen@halle.de |
Anschrift: | Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal |
Telefon: | 03460533250 |
Fax: | 03460533249 |
E-Mail: | sondernutzung@kabelsketal.de |
Anschrift: | Schulstrasse 2, 04509 Wiedemar |
Telefon: | 03420749390 |
Fax: | 03420749399 |
E-Mail: | bauamt.wiedemar@wiedemar.de |
Anschrift: | Am Markt 12, 06780 Zörbig |
Telefon: | 03495660204 |
Fax: | 03495660111 |
E-Mail: | info@stadt-zoerbig.de |
Anschrift: | Götschetal-Str. 15, 06193 Petersberg |
Telefon: | 0346062530 |
Fax: | 034606253140 |
E-Mail: | info@gemeinde-petersberg.de |
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Etwa 8 km östlich der Stadt Halle liegt Hohenthurm. Das wohl älteste Bauwerk des Leunaer Ortsteils stellt der alte Bergfried dar, welcher vermutlich im mittleren 10. Jahrhundert entstand. Auch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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