Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf |
Telefon: | 03477190052 |
Fax: | 03477190050 |
E-Mail: | service@vg-weida-land.de |
Anschrift: | Domplatz 9, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461401430 |
Fax: | 03461401449 |
E-Mail: | bauaufsicht@saalekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 06268 Querfurt |
Telefon: | 03477160162 |
Fax: | 03477160152 |
E-Mail: | info@querfurt.de |
Anschrift: | Pfarrstraße 8, 06317 Röblingen am See |
Telefon: | 03477444426 |
Fax: | 03477444450 |
E-Mail: | info@seegebiet-mansfelder-land.de |
Anschrift: | Markt 1, 06246 Bad Lauchstädt |
Telefon: | 03463674815 |
Fax: | 03463674844 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-bad-lauchstaedt.de |
Anschrift: | Am Busch 19, 06179 Teutschenthal |
Telefon: | 03460136631 |
Fax: | 03460124666 |
E-Mail: | kontakt@gemeinde-teutschenthal.de |
Anschrift: | Markt 1, 06249 Mücheln (Geiseltal) |
Telefon: | 03463240171 |
Fax: | 03463240135 |
E-Mail: | info@muecheln.de |
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Zwischen Halle und Nordhausen ist Obhausen gelegen. Der Ort fand vermutlich im ausgehenden 9. Jahrhundert erstmals urkundliche Dokumentierung. Das Schloss Obhausen besitzt große Bekanntheit.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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