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Anschrift: | Heinrichstr. 4, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 03473958650 |
Fax: | 03473958669 |
E-Mail: | stadt@aschersleben.de |
Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841840 |
Fax: | 03471684551840 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eislebener Straße 2, 06333 Quenstedt |
Telefon: | 034739622151 |
Fax: | 03473962228 |
E-Mail: | post@arnstein-harz.de |
Anschrift: | Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz |
Telefon: | 03474396214 |
Fax: | 03474396180 |
E-Mail: | postfach@stadt-falkenstein-harz.de |
Anschrift: | Lindenstraße 1, 06469 Seeland |
Telefon: | 03474193235 |
Fax: | 03474193240 |
E-Mail: | a.kretschmer@stadt-seeland.de |
Anschrift: | Hermann-Danz-Straße 46, 39444 Hecklingen |
Telefon: | 03925927030 |
Fax: | 03925927055 |
E-Mail: | info@stadt-hecklingen.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 06333 Hettstedt |
Telefon: | 03476801214 |
Fax: | 03476801165 |
E-Mail: | bauamt@hettstedt.de |
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Aschersleben im Salzlandkreis liegt am Nordostrand des Harzes im Tal der Eine. Auch als "Tor zum Harz" bezeichnet, ist der Ort ein Teil der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau 2010. Bereits 1263 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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