Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 034716840 |
Fax: | 03471684561010 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Tessenowstr. 15, 39114 Magdeburg |
Telefon: | 0391115 |
Fax: | 03915404454 |
E-Mail: | strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de |
Anschrift: | August-Bebel-Platz 16, 06842 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402042836 |
Fax: | 03402042692036 |
E-Mail: | info@dessau-rosslau.de |
Anschrift: | In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219493200 |
Fax: | 039219499532 |
E-Mail: | fb-ordnung@lkjl.de |
Anschrift: | Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) |
Telefon: | 03452210 |
Fax: | 03452211250 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472403650 |
Fax: | 0390472403670 |
E-Mail: | strassenverkehr@boerdekreis.de |
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Calbe an der Saale im Salzlandkreis ist aufgrund der landschaftlich herausragenden Umgebung auch als "Stadt im Grünen" bekannt. Calbe ist gegliedert in Gottesgnaden, Schwarz, Trabitz und Tippelskirchen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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