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Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841840 |
Fax: | 03471684551840 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Anschrift: | Markt 1, 06425 Alsleben (Saale) |
Telefon: | 034692283200 |
Fax: | 034692283109 |
E-Mail: | info@alsleben-saale-online.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Heinrichstr. 4, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 03473958650 |
Fax: | 03473958669 |
E-Mail: | stadt@aschersleben.de |
Anschrift: | Hermann-Danz-Straße 46, 39444 Hecklingen |
Telefon: | 03925927030 |
Fax: | 03925927055 |
E-Mail: | info@stadt-hecklingen.de |
Anschrift: | Steinstr. 19, 39418 Staßfurt |
Telefon: | 03925981252 |
Fax: | 03925981205 |
E-Mail: | stadtsanierung@stassfurt.de |
Anschrift: | Eislebener Straße 2, 06333 Quenstedt |
Telefon: | 034739622151 |
Fax: | 03473962228 |
E-Mail: | post@arnstein-harz.de |
Anschrift: | Schloßstraße 11, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 03471659633 |
Fax: | 03471622127 |
E-Mail: | stadt@bernburg.de |
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Unweit der Stadt Güsten liegt die Gemeinde Giersleben an der Wipper. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen die imposante Gnadenkirche von 1759, der Obelisk, einige Geschichtsdenkmale und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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