Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 14, 39249 Barby (Elbe) |
Telefon: | 0392986820 |
Fax: | 03929867220 |
E-Mail: | info@stadt-barby.de |
Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841840 |
Fax: | 03471684551840 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654213 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@amt-ziesar.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966920 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | hoch-tiefbau@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Wiesenburger Straße 6, 14806 Belzig |
Telefon: | 03384194604 |
Fax: | 0338419466604 |
E-Mail: | hochbau@bad-belzig.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586301 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin |
Telefon: | 039219496300 |
Fax: | 039219499663 |
E-Mail: | bau@lkjl.de |
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Schon anno 937 wurde die ehemals selbständige Gemeinde Glinde an der Elbe erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ortsteil von Barby ist zwischen Barby und Schönebeck gelegen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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