Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg |
Telefon: | 03492568172 |
Fax: | 03492568200 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Telefon: | 034918060 |
Fax: | 034918061590 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04880 Dommitzsch |
Telefon: | 03422343921 |
Fax: | 03422343919 |
E-Mail: | rathaus@stadt-dommitzsch.de |
Anschrift: | Schloßstr. 11, 06917 Jessen (Elster) |
Telefon: | 03537276850 |
Fax: | 03537276610 |
E-Mail: | info@jessen.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster |
Telefon: | 03492470143 |
Fax: | 03492470316 |
E-Mail: | info@stadt-zahna-elster.de |
Anschrift: | Burgstr. 5, 06901 Kemberg |
Telefon: | 034921710 |
Fax: | 03492171120 |
E-Mail: | info@stadt-kemberg.de |
Anschrift: | Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg |
Telefon: | 03538570235 |
Fax: | 03538570221 |
E-Mail: | stadt@annaburg.de |
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Am Rand des Naturparks Dübener Heide liegt Priesitz. 1290 erstmals urkundlich erwähnt, ist Priesitz heute vor allem durch das alljährliche Seefest bekannt und Ortsteil von Bad Schmiedeberg.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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