Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau |
Telefon: | 03594771122 |
Fax: | 03594771111 |
E-Mail: | info@schmoelln-putzkau.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 8, 02625 Bautzen |
Telefon: | 0359152510 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 43, 01877 Demitz-Thumitz |
Telefon: | 03594775917 |
Fax: | 03594775919 |
E-Mail: | winkler.bauamt@demitz-thumitz.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda |
Telefon: | 03594786100 |
Fax: | 03594786109 |
E-Mail: | bauamt@bischofswerda.de |
Anschrift: | Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz |
Telefon: | 03595125161 |
Fax: | 03595125114 |
E-Mail: | info@neukirch-lausitz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 241, 01906 Burkau |
Telefon: | 035953290925 |
Fax: | 035953290929 |
E-Mail: | info@gemeinde-burkau.de |
Anschrift: | Schulstraße 14, 02633 Göda |
Telefon: | 03593058311 |
Fax: | 03593058333 |
E-Mail: | post@goeda.de |
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Unweit östlich von Bischofswerda liegt Schmölln-Putzkau an der Wesenitz. Das Heimatmuseum Schmölln lädt zu langen Besichtigungen der eindrucksvollen Ausstellung ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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