Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 03771281171 |
Fax: | 03771281234 |
E-Mail: | bau@aue.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 08294 Lößnitz |
Telefon: | 03771557544 |
Fax: | 03771557568 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
Telefon: | 03771703114 |
Fax: | 03771703122 |
E-Mail: | c.lehmann@lauter-bernsbach.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 78, 08321 Zschorlau |
Telefon: | 0377141040 |
Fax: | 03771458219 |
E-Mail: | sekretariat@zschorlau.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153241 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | annette.boeswetter@beierfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 52, 08134 Langenweißbach |
Telefon: | 03760355917 |
Fax: | 03760355910 |
E-Mail: | info@gv-langenweissbach.de |
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Aue liegt an der Mündung des Schwarzwassers in die Zwickauer Mulde. Die Stadt ist gegliedert in die Stadtteile Alberoda, Auerhammer, Brünslasberg, Eichert, Neudörfel, Niederpfannenstiel und Zelle. Schon...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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