Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf |
Telefon: | 0372126060 |
Fax: | 037212606230 |
E-Mail: | rathaus@burkhardtsdorf.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 4, 09419 Thum |
Telefon: | 03729739717 |
Fax: | 03729739777 |
E-Mail: | info@stadt-thum.de |
Anschrift: | Hauptstraße 5, 09380 Thalheim/Erzgebirge |
Telefon: | 0372126232 |
Fax: | 0372126243 |
E-Mail: | info@thalheim-erzgeb.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 09423 Gelenau/Erzgebirge |
Telefon: | 037297849632 |
Fax: | 037297849640 |
E-Mail: | bauamt@gelenau.de |
Anschrift: | Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf |
Telefon: | 0373414540 |
Fax: | 0373414556 |
E-Mail: | ischmidt@stadt-ehrenfriedersdorf.de |
Anschrift: | Altmarkt 1, 09468 Geyer |
Telefon: | 03734610527 |
Fax: | 03734610562 |
E-Mail: | angela.groschopp@stadt-geyer.com |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Auerbach gilt als Zentrum des östlichen Vogtlandes und liegt an der Göltzsch, ca. 19km von Plauen entfernt. Auerbach wurde schon 1282 erstmals urkundlich erwähnt und ist auch als „Drei-Türme-Stadt“...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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