Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153241 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | annette.boeswetter@beierfeld.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
Telefon: | 03771703114 |
Fax: | 03771703122 |
E-Mail: | c.lehmann@lauter-bernsbach.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266420 |
Fax: | 03774266923 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
Anschrift: | Markt 7, 08297 Zwönitz |
Telefon: | 03775435135 |
Fax: | 03775435199 |
E-Mail: | verwaltung@zwoenitz.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 08294 Lößnitz |
Telefon: | 03771557544 |
Fax: | 03771557568 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 03771281171 |
Fax: | 03771281234 |
E-Mail: | bau@aue.de |
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Grünhain-Beierfeld entstand 2005 im Zuge der Eingemeindung von Grünhain in die Gemeinde Beierfeld und ist gegliedert in Beierfeld, Grünhain und Waschleithe. Grünhain wurde schon 1231/33 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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