Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld |
Telefon: | 03736733310 |
Fax: | 03736733350 |
E-Mail: | info@pockau-lengefeld.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Chemnitzer Str. 41, 09579 Grünhainichen |
Telefon: | 03729417020 |
Fax: | 03729417021 |
E-Mail: | n.beirich@wildenstein.ws |
Anschrift: | Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf |
Telefon: | 03729378134 |
Fax: | 03729378150 |
E-Mail: | hochbau@gemeinde-eppendorf.de |
Anschrift: | Neumarkt 2, 09405 Zschopau |
Telefon: | 03725287200 |
Fax: | 03725287222 |
E-Mail: | stadtmarketing@zschopau.de |
Anschrift: | Poststraße 30, 09439 Amtsberg |
Telefon: | 03720967922 |
Fax: | 03720967917 |
E-Mail: | info@amtsberg.eu |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 25 B, 09435 Drebach |
Telefon: | 03725707428 |
Fax: | 03725707433 |
E-Mail: | f.schubert@gemeinde-drebach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Lengefeld an der Silberstraße ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und auch als „Stadt zwischen den drei Talsperren“ bekannt. Lengefeld liegt auf einem Höhenzug westlich des Flöhatals und ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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