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Anschrift: | Am Rathaus 4, 09548 Seiffen/Erzgebirge |
Telefon: | 03736287732 |
Fax: | 03736287777 |
E-Mail: | gemeinde@seiffen.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 43, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338315101 |
Fax: | 037338315105 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 09619 Sayda |
Telefon: | 03736597219 |
Fax: | 03736597220 |
E-Mail: | info@sayda.de |
Anschrift: | Grünthaler Str. 28, 09526 Olbernhau |
Telefon: | 03736015120 |
Fax: | 03736015109 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle |
Telefon: | 037327833090 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de |
Anschrift: | Hauptstr. 59, 09619 Mulda/Sachsen |
Telefon: | 03732086843 |
Fax: | 03732086842 |
E-Mail: | ordnungsamt@mulda.de |
Anschrift: | Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf |
Telefon: | 03732979940 |
Fax: | 03732979913 |
E-Mail: | info@grosshartmannsdorf.de |
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Seiffen im Erzgebirge ist für ihre Spielzeugmacher und die Schauwerkstätten deutschlandweit bekannt. Die Gemeinde liegt südlich von Chemnitz, nahe der tschechischen Grenze. Ein Besuch des Erzgebirgischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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