Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt auf dem Eigen |
Telefon: | 03587428536 |
Fax: | 03587428540 |
E-Mail: | bauverwaltung@stadt-bernstadt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz |
Telefon: | 035816635401 |
E-Mail: | info@kreis-gr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 02899 Ostritz |
Telefon: | 03582388425 |
Fax: | 03582386584 |
E-Mail: | post@ostritz.de |
Anschrift: | Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf |
Telefon: | 0358296300 |
Fax: | 03582963011 |
E-Mail: | sekretariat@markersdorf.de |
Anschrift: | Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/Oberlausitz |
Telefon: | 03582874341 |
Fax: | 03582874319 |
E-Mail: | rathaus@reichenbach-ol.de |
Anschrift: | Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut |
Telefon: | 03587334913 |
Fax: | 03587334930 |
E-Mail: | stadtamt@herrnhut.de |
Anschrift: | Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz |
Telefon: | 03581672012 |
Fax: | 03581672090 |
E-Mail: | bauordnung@goerlitz.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen Löbau und Görlitz liegt die Gemeinde Schönau-Berzdorf. Sehenswert sind neben dem Aussichtsturm Neuberzdorfer Höhe, die Heimatstube und die St. Georg-Kirche aus dem 14. Jahrhundert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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