Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla |
Telefon: | 03524334330 |
Fax: | 03524334333 |
E-Mail: | gemeinde@weinboehla.de |
Anschrift: | Teichertring 8, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217251443 |
Fax: | 035217251400 |
E-Mail: | post@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathenaustr. 4, 01689 Niederau |
Telefon: | 03524333612 |
Fax: | 03524333623 |
E-Mail: | post@gemeinde-niederau.de |
Anschrift: | Karrasstraße 2, 01640 Coswig |
Telefon: | 0352366301 |
Fax: | 0352366339 |
E-Mail: | ordnungswesen@stadt.coswig.de |
Anschrift: | Markt 1, 01662 Meißen |
Telefon: | 03521467264 |
Fax: | 03521467289 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-meissen.de |
Anschrift: | Schloßallee 22, 01468 Moritzburg |
Telefon: | 03520785327 |
Fax: | 03520785350 |
E-Mail: | rathaus@moritzburg.de |
Anschrift: | Talstraße 3, 01665 Klipphausen |
Telefon: | 03520421715 |
Fax: | 03520421729 |
E-Mail: | detlef.dittmann@klipphausen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der anerkannte Erholungsort Weinböhla liegt im Elbtalkessel, zwischen den Städten Coswig und Meißen. Das Ortsbild ist maßgeblich durch Bauwerke wie den König-Albert-Turm, den Wartturm und den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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