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Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Radener Straße 2, 01609 Röderaue |
Telefon: | 03526366820 |
Fax: | 03526366815 |
E-Mail: | info@roederaue.de |
Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376226 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304258 |
Fax: | 0352230429258 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
Anschrift: | Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz |
Telefon: | 03526332848 |
Fax: | 03526332868 |
E-Mail: | s.lehmann@groeditz.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 04932 Röderland |
Telefon: | 03533483826 |
Fax: | 03533483834 |
E-Mail: | info@gemeinde-roederland.de |
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Zabeltitz an der Großen Röder befindet sich inmitten der Großenhainer Pflege und fand 1207 seine urkundliche Ersterwähnung. Nicht nur das imposante Barockschloss, auch das alte Renaissanceschloss, die...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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