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Kämmereien in Gahlenz - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Kämmerei aus Mittelsachsen
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Kämmerei Eppendorf
3.29 km von Gahlenz
Anschrift:Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf
Telefon:037293780
Fax:03729378150
E-Mail:info@gemeinde-eppendorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kämmerei Oederan
5.09 km von Gahlenz
Anschrift:Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan
Telefon:03729227145
Fax:03729227270
E-Mail:stadt@oederan.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr
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Kämmerei Leubsdorf
6.18 km von Gahlenz
Anschrift:Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf
Telefon:037291172317
Fax:037291172319
E-Mail:s.morgenstern@leubsdorf-sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Di 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
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Kämmerei Großhartmannsdorf
8.1 km von Gahlenz
Anschrift:Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf
Telefon:03732979920
Fax:03732979913
E-Mail:info@grosshartmannsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr, Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
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Kämmerei Augustusburg
8.2 km von Gahlenz
Anschrift:Marienberger Straße 24, 09573 Augustusburg
Telefon:03729139538
Fax:03729139530
E-Mail:kaemmerei@augustusburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kämmerei Oberschöna
8.64 km von Gahlenz
Anschrift:An der Hauptstrasse 10, 09600 Oberschöna
Telefon:03732188712
Fax:03732188720
E-Mail:verwaltung@gemeinde-oberschoena.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kämmerei Brand-Erbisdorf
8.89 km von Gahlenz
Anschrift:Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf
Telefon:037322320
Fax:03732232341
E-Mail:stadt@brand-erbisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Kämmerei Flöha
9.92 km von Gahlenz
Anschrift:Augustusburger Str. 90, 09557 Flöha
Telefon:03726791120
Fax:03726791200
E-Mail:info@floeha.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kämmerei Freiberg
13.4 km von Gahlenz
Anschrift:Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Telefon:03731273210
Fax:0373127373210
E-Mail:kaemmerei@freiberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 3a, 09638 Lichtenberg/Erzgebirge
Telefon:03732354312
Fax:03732354327
E-Mail:verwaltung@lichtenberg-erzgebirge.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-17 Uhr
Di 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Kämmerei Gahlenz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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