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Standesämter in Gahlenz - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Standesamt aus Mittelsachsen
(5)
Standesamt
3.29 km von Gahlenz
Anschrift:Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf
Telefon:03729378117
Fax:03729378150
E-Mail:meldestelle@gemeinde-eppendorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Standesamt
5.09 km von Gahlenz
Anschrift:Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan
Telefon:03729227182
Fax:03729227270
E-Mail:stadt@oederan.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr
(1)
Standesamt
8 km von Gahlenz
Anschrift:Schlossstr. 1, 09573 Augustusburg
Telefon:037291122715
Fax:03729139530
E-Mail:info@augustusburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
und nach Vereinbarung
(2)
Standesamt
8.1 km von Gahlenz
Anschrift:Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf
Telefon:03732979930
Fax:03732979913
E-Mail:info@grosshartmannsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(4)
Standesamt
8.64 km von Gahlenz
Anschrift:An der Hauptstraße 10, 09600 Oberschöna
Telefon:0373218870
Fax:03732188720
E-Mail:verwaltung@gemeinde-oberschoena.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(3)
Standesamt
8.83 km von Gahlenz
Anschrift:Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf
Telefon:03732232130
Fax:03732232341
E-Mail:standesamt@brand-erbisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Telefon:037317990
Fax:037317993818
E-Mail:landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
(3)
Standesamt
9.92 km von Gahlenz
Anschrift:Augustusburger Str. 90, 09557 Flöha
Telefon:03726791167
Fax:03726791200
E-Mail:info@floeha.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(4)
Standesamt
13.4 km von Gahlenz
Anschrift:Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Telefon:03731273733
Fax:03731273130
E-Mail:stadtverwaltung@freiberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr
(5)
Standesamt
13.51 km von Gahlenz
Anschrift:Bahnhofstr. 3 a, 09638 Lichtenberg/Erzgebirge
Telefon:03732354316
Fax:03732354327
E-Mail:verwaltung@lichtenberg-erzgebirge.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-17 Uhr
Di 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Gahlenz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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