Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 09306 Rochlitz |
Telefon: | 03737783121 |
Fax: | 03737783166 |
E-Mail: | sv-info@rochlitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 11, 04643 Geithain |
Telefon: | 034341466209 |
Fax: | 034341466221 |
E-Mail: | stadt@geithain.de |
Anschrift: | Markt 1, 04651 Bad Lausick |
Telefon: | 03434570119 |
Fax: | 03434570134 |
E-Mail: | c.zschille@bad-lausick.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16, 09306 Wechselburg |
Telefon: | 03738480718 |
Fax: | 03738480710 |
E-Mail: | kasse@wechselburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 04680 Colditz |
Telefon: | 03438183101 |
Fax: | 03438183822 |
E-Mail: | kasse@colditz.de |
Anschrift: | Markt 1, 09326 Geringswalde |
Telefon: | 03738280621 |
Fax: | 03738280660 |
E-Mail: | info@geringswalde.de |
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Westlich der Zwickauer Mulde, im Mittelsächsischen Hügelland befindet sich Königsfeld. Seine Nähe zum Rochlitzer Berg sowie zu den Städten Geithain und Rochlitz macht Königsfeld attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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