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Anschrift: | Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf |
Telefon: | 03732232310 |
Fax: | 03732232342 |
E-Mail: | ordnungsamt@brand-erbisdorf.de |
Anschrift: | Markt 6, 09322 Penig |
Telefon: | 03738195944 |
Fax: | 03738195923 |
E-Mail: | info@penig.de |
Anschrift: | Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf |
Telefon: | 03729378131 |
Fax: | 03729378150 |
E-Mail: | ordnungsamt@gemeinde-eppendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf |
Telefon: | 03732523817 |
Fax: | 03732523823 |
E-Mail: | post@amt-bobritzsch.de |
Anschrift: | Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf |
Telefon: | 03732979940 |
Fax: | 03732979913 |
E-Mail: | info@grosshartmannsdorf.de |
Anschrift: | Hauptstr. 59, 09619 Mulda/Sachsen |
Telefon: | 03732086843 |
Fax: | 03732086842 |
E-Mail: | ordnungsamt@mulda.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 09619 Sayda |
Telefon: | 03736597219 |
Fax: | 03736597220 |
E-Mail: | info@sayda.de |
Anschrift: | An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle |
Telefon: | 037327833090 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de |
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Dieser Landkreis befindet sich im Westen Sachsens und hat seinen Sitz in Freiberg. Der Landkreis Mittelsachsen umfasst neben elf Städten und 23 Gemeinden auch die folgenden Verwaltungsgemeinschaften...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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