Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Breite Straße 17, 04838 Doberschütz |
Telefon: | 03424454016 |
Fax: | 03424450344 |
E-Mail: | info@doberschuetz.de |
Anschrift: | Unterdorf 4, 04862 Mockrehna |
Telefon: | 03424457433 |
Fax: | 03424457422 |
E-Mail: | info@mockrehna.de |
Anschrift: | Leipziger Str. 23, 04838 Laußig |
Telefon: | 03424333917 |
Fax: | 03424333921 |
E-Mail: | info@laussig.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 04838 Eilenburg |
Telefon: | 034236520 |
E-Mail: | stadtverwaltung@eilenburg.de |
Anschrift: | Markt 11, 04849 Bad Düben |
Telefon: | 03424372215 |
Fax: | 03424372270 |
E-Mail: | info@bad-dueben.de |
Anschrift: | Markt 1, 04880 Dommitzsch |
Telefon: | 03422343921 |
Fax: | 03422343919 |
E-Mail: | rathaus@stadt-dommitzsch.de |
Anschrift: | Markt 1, 04860 Torgau |
Telefon: | 03421748222 |
Fax: | 03421748402 |
E-Mail: | sv_info@torgau.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 21, 04886 Beilrode |
Telefon: | 03421732215 |
Fax: | 03421732225 |
E-Mail: | gemeinde@beilrode.com |
Anschrift: | Dübener Straße 1, 04509 Krostitz |
Telefon: | 03429575023 |
Fax: | 03429575030 |
E-Mail: | info@krostitz.com |
Anschrift: | Schlossstraße 13, 04425 Taucha |
Telefon: | 03429870161 |
Fax: | 03429870134 |
E-Mail: | info@taucha.de |
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Der Landkreis Nordsachsen ist im nordwestlichen Teil des Bundeslands Sachsen gelegen. Er gliedert sich in die Verwaltungsgemeinschaften Beilrode, Dommitzsch, Krostitz und Torgau, sowie in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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