Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 12, 08491 Netzschkau |
Telefon: | 03765390127 |
Fax: | 0376534188 |
E-Mail: | info@netzschkau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 6, 08468 Reichenbach/Vogtland |
Telefon: | 037655242040 |
Fax: | 0376552483001 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kurze Str. 5, 08543 Pöhl |
Telefon: | 03743974024 |
Fax: | 03743974028 |
E-Mail: | info@gemeinde-poehl.de |
Anschrift: | Markt 7, 08233 Treuen |
Telefon: | 03746863821 |
Fax: | 03746863860 |
E-Mail: | finanzverwaltung@treuen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 07985 Elsterberg |
Telefon: | 03662188131 |
Fax: | 03662188111 |
E-Mail: | krebs-stadtverwaltung@elsterberg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 1, 08485 Lengenfeld |
Telefon: | 03760630532 |
Fax: | 03760630546 |
E-Mail: | info@stadt-lengenfeld.de |
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Limbach ist durch seine Lage zwischen Elsterberg und Reichenbach im Vogtland attraktiv für Besucher. Das Ortsbild der idyllischen Gemeinde ist maßgeblich durch die Limbacher Kirche geprägt, welche im Kern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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