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Polizei Rodewisch (Seite 6)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(10)
Kriminalpolizeistation Altenburg
50.4 km von Rodewisch
Anschrift:Hospitalplatz 7, 04600 Altenburg
Telefon:03447481402
Fax:03447481499
(5)
Polizeirevier Burgstädt
51.08 km von Rodewisch
Anschrift:Brühl 3, 09217 Burgstädt
Telefon:037241280
Fax:03724128106
Öffnungs­zeiten:Besetzung rund um die Uhr.
(30)
Polizeiinspektion Altenburger Land
51.51 km von Rodewisch
Anschrift:Leipziger Straße 1, 04600 Altenburg 
Telefon:034474710
Fax:03447471199
(3)
Polizeiwache Arzberg
55.28 km von Rodewisch
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 6, 95659 Arzberg
Telefon:092335272
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr: 09.00-16.00 Uhr.
(0)
Polizeiinspektion Wunsiedel
62.64 km von Rodewisch
Anschrift:Kemnather Straße 31, 95632 Wunsiedel
Telefon:0923299470
Fax:092329947140
E-Mail:Kontaktformular auf Website
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Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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