Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haus 4, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau |
Telefon: | 0375440222400 |
Fax: | 0375440222409 |
E-Mail: | gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 037712773206 |
Fax: | 037712773210 |
E-Mail: | gesundheitsamt@kreis-erz.de |
Anschrift: | Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714885301 |
Fax: | 03714885399 |
E-Mail: | gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Lindenaustr. 31, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586820 |
Fax: | 03447586844 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338310 |
Fax: | 037338313012 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Anschrift: | Breuningstraße 6, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876502 |
Fax: | 0366187677500 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
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Lichtenstein im früheren Landkreis Chemnitzer Land (heute: Landkreis Zwickau) liegt zwischen Chemnitz und Zwickau und ist gegliedert in Heinrichsort und Rödnitz. 1212 wurde der Ort zum ersten Mal...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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