Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sachsen |
Telefon: | 03720461350 |
Fax: | 03720461362 |
E-Mail: | m.hoeszler@lichtenstein-sachsen.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen |
Telefon: | 03760150083 |
Fax: | 03760150050 |
E-Mail: | info@muelsen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf |
Telefon: | 03720391920 |
Fax: | 03720391911 |
E-Mail: | tom.popov@gemeinde-gersdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge |
Telefon: | 03729838200 |
Fax: | 03729838330 |
E-Mail: | info@oelsnitz-erzgeb.de |
Anschrift: | Altmarkt 41, 09337 Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 03723402460 |
Fax: | 03723402109 |
E-Mail: | bauordnungsamt@hohenstein-ernstthal.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau/Erzgebirge |
Telefon: | 0372955230 |
Fax: | 0372955219 |
E-Mail: | info@stv.lugau.de |
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Lichtenstein im früheren Landkreis Chemnitzer Land (heute: Landkreis Zwickau) liegt zwischen Chemnitz und Zwickau und ist gegliedert in Heinrichsort und Rödnitz. 1212 wurde der Ort zum ersten Mal...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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