Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne |
Telefon: | 037556970 |
Fax: | 03755697100 |
E-Mail: | kontakt@gemeinde-lichtentanne.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 3, 08496 Neumark |
Telefon: | 03760094123 |
Fax: | 03760094133 |
E-Mail: | gemeinde@neumark-vogtland.de |
Anschrift: | Fabrikgelände 12, 08427 Fraureuth |
Telefon: | 03761189040 |
Fax: | 03761189049 |
E-Mail: | bauamt@fraureuth.de |
Anschrift: | Markt 10-18, 08412 Werdau |
Telefon: | 03761594204 |
Fax: | 03761594333 |
E-Mail: | stadtverwaltung@werdau.de |
Anschrift: | Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau |
Telefon: | 03756910430 |
Fax: | 03756910155 |
E-Mail: | Poststelle@wilkau-hasslau.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau |
Telefon: | 0375836300 |
Fax: | 0375836363 |
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Zwischen Werdau und Zwickau ist die Gemeinde Lichtentanne gelegen. Zahlreiche beeindruckende Sehenswürdigkeiten sind in dem idyllischen Erzgebirgsort zu finden, wie zum Beispiel die St. Barbara-Kirche, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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