Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau |
Telefon: | 03756910332 |
Fax: | 03756910155 |
E-Mail: | Poststelle@wilkau-hasslau.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf |
Telefon: | 03752741234 |
Fax: | 03752741250 |
E-Mail: | standesamt@reinsdorf.de |
Anschrift: | Neumarkt 2, 08107 Kirchberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03760283156 |
Fax: | 03760283299 |
E-Mail: | stadt@kirchberg.de |
Anschrift: | Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels |
Telefon: | 0376035593317 |
Fax: | 0376035593322 |
E-Mail: | sekretariat@wildenfels.de |
Anschrift: | Neuberinplatz 1A, 08056 Zwickau |
Telefon: | 0375830 |
Fax: | 0375838383 |
E-Mail: | standesamt@zwickau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne |
Telefon: | 037556970 |
Fax: | 03755697100 |
E-Mail: | kontakt@gemeinde-lichtentanne.de |
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Wilkau-Haßlau liegt an der Zwickauer Mulde, und wurde im Jahre 1439 erstmals urkundlich erwähnt. Seit 2005 sind die beiden Ortsteile Wilkau und Haßlau über die Brücke „WiHa-dukt“ („Wilkau Haßlau...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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